DER KRANKE ARBEITNEHMER

Termin

07.03.2023 Grundlagen (Teil 1)

08.03.2023 Vertiefung (Teil 2)

Bitte bei der Anmeldung in der gesonderten Mitteilung erklären, ob beide Tage gewünscht sind oder jeweils den Teil 1 oder Teil 2

Preis

899,00 Euro zzgl. MwSt. gesamt pro Teilnehmer (einzeln pro Tag 449,50 Euro zzgl. MwSt.)

incl. Mittagessen, Pausenverpflegung und nicht alkoholische Getränke. 

Die Übernachtung ist im Preis nicht inbegriffen, wir bitten diese selbständig teilnehmerseitig zu organisieren. Bei Bedarf bieten wir hier gerne Hilfestellung an.

Referent

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel)

oder ein anderer Rechtsanwalt der Anwaltskanzlei

WIRLITSCH-Kanzlei für Arbeitsrecht

Ort

Konstanz/Überlingen oder Meersburg

Schulungsthemen

Was ist der Nutzen für Sie als Betriebs-/Personalrat, als Schwerbehindertenvertreter oder als JAV-Mitglied?

In Teil 1 wird durch das Seminar die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern/Auszubildenden und Arbeitgebern bei der Arbeitsunfähigkeit herausgearbeitet und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei kranken Arbeitnehmern umfassend dargestellt.

Darüber hinaus werden Anregung zur Gesundheitsförderung im Betrieb gegeben und Lösungsmöglichkeiten zur Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen aufgezeigt. Dieses Seminar gehört auch gemäß § 178 Abs. 1 SGB IX zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung.

In Teil 2 geht es insbesondere um die Frage Vermeidung von gesundheitsbedingten Kündigungen und Fehlzeiten – Gesundheitsförderung im Betrieb.

Die arbeitsrechtlichen Themen Krankmeldung, Urlaub, Entgeltfortzahlung und die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Erkrankung des Kindes des Arbeitnehmers werden auch anhand von Praxisbeispielen dargestellt, damit hier ein rechtssichere Einschätzung für die Teilnehmer möglich ist.

Der arbeitszeitrechtliche Schutz für die Arbeitnehmer bildet ein Schwerpunkt am zweiten Tag.

Das Thema Krankheit unter dem Gesichtspunkt work-life-balance und Home Office wird ebenso behandelt wie auch die zum Schulungszeitpunkt bestehenden arbeitsrechtlichen Problemen bei Quarantäne, Corona Verdachtsfällen und Impfungen werden angesprochen.

Weiter werden die konkreten Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und der JAV zur Gesundheitsförderung dargestellt:

  • Initiative zur Erstellung eines betrieblichen Gesundheitsberichtes,
  • Vorschläge zu den Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit fördern,
  • neue befriedigende ablenkungsreiche Tätigkeit
  • Anregung Maßnahmen für ein gutes Betriebsklima und
  • Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz.

Schulungsthemen im Einzelnen

 

A. Schulungsprogramm am 07.03.2023 (1. Tag)

 

Einleitung und grundsätzliche Überlegungen

Einbindung der Krankheitssituation des Arbeitnehmers in die Gesamtsituation des Arbeitsverhältnisses – Analyseprozess

  1. Begriffsbestimmung
  • Arbeitsunfähigkeit in Abgrenzung zur Krankheit
  • Bedeutung und Anwendung ärztlicher Atteste
  • Schwerbehinderung / Behinderung
  1. Krankheitsbedingte Kündigung
  • Voraussetzungen der krankheitsbedingten Kündigung
  • Fallgruppen: Langzeiterkrankung, häufige Kurzzeiterkrankungen, Alkoholismus, dauerhafte Leistungsunfähigkeit
  • Krankheitsbedingte Kündigung in Fällen der Schwerbehinderung und bei tariflichem Sonderkündigungsschutz
  1. BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
  • BEM als Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung
  • Darstellung des Verfahrens
  • Chancen des BEM
  1. Stufenweise Wiedereingliederung des Arbeitnehmers
  1. Verpflichtung zur Schaffung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes
  1. Rechtliche Einzelaspekte
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Krankheit und Urlaub
  • Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall
  1. Einbeziehung des Betriebsrats/Personalrats/Schwerbehindertenvertretung/JAV in Krankheitsfällen
  1. Entwicklung von Lösungswegen

 

 B. Schulungsprogramm am 08.03.2023 (2. Tag)

  1. Individualrechtliche Vertiefung
  • Krankmeldung: Anzeige- und Nachweispflicht, nach Androhung, genesungswidriges Verhalten, Überprüfung durch arbeitsmedizinischen Dienst, Detektivkosten
  • Entgeltfortzahlung: Dauer u. Höhe, hinzutretende Erkrankung, Rückgabe des Dienstwagens?
  • Krankheit und Urlaub: erneute Gutschrift, Übertragung, Abgeltung, Verfall
  • Erkrankung des Kindes des Arbeitnehmers, Pflege- und Familienpflegezeitgesetz

II. Arbeitsschutz und Krankheit

  • Arbeitsschutzrecht
  • Arbeitszeitrechtlicher Gesundheitsschutz

a. Grundlagen Arbeitszeitrecht

b. Besonders geschützte Gruppen im Arbeitszeitrecht

c. Jugendliche und Auszubildende

d. Schwangerschaft und Arbeitszeit

e. Schwerbehinderte

III. Krankheit unter dem Gesichtspunkt work-life-balance und Home Office

  1. Krankheit und mobiles Arbeiten/Home Office, Telearbeit (Abgrenzungen)
  2. Krankheit und Home-Office – Was ist hier zu beachten?
  3. Braucht man trotz Home-Office einen sog. gelben Schein?
  4. Darf man trotz Arbeitsunfähigkeit von Zuhause aus arbeiten?

IV. Sonderfall Quarantäne und Corona Verdacht – Was ist hier zu beachten?

V. Kollektives Arbeitsrecht und staatliche Stellen

Vertiefung der Lösungsmöglichkeiten mit Hilfe des Betriebs-/Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung, Zusammenarbeit mit Intergrationsdienst

  1. Einbeziehung des Betriebsrats/Personalrats/Schwerbehindertenvertretung/JAV in Krankheitsfällen
  2. Entwicklung von Lösungswegen mit Hilfe von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
  3. Staatliche Stellen – Integrationsdienst und Intergrationsfachdienst

Geplanter Tagesablauf

Schulung:         08:30 Uhr bis 10:30 Uhr

Pause:               10:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Schulung:         11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Pause/Mittag:   12:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Schulung:         13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Pause:               15:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Schulung:         15:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Die Durchführung erfolgt auf der Grundlage unseres bewährten Hygienekonzeptes.

 

Dieses wird noch im Vorfeld im Einzelnen abgesprochen und enthält folgende Eckpunkte:

  • angemessene Raumgröße für die Schulungsveranstaltung
  • regelmäßiges Lüften, Abstand, Desinfektion, Ausgabe von Maske,
  • bei nicht vollständig geimpften Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung Durchführung eine SARS-CoV-2 Antigen Test
  • die Dozenten sind vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft
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