ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH für Seminarveranstaltungen
1. Allgemeines
Mit der Seminaranmeldung erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Verkäufers verbindlich an.
2. Anmeldung und Auftragserteilung
2.1. Anmeldungen zu Seminaren müssen schriftlich oder per Textform (per Post, Fax, E-Mail) erfolgen und
werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich oder Textform (per Post, Fax, E-Mail)
bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.
Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
2.2. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine
andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts
und Teilnahmebescheinigungen.
2.3. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung. Rechnungen für Seminare sind zahlbar
1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und
2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin
innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
2.4. Bei Inhouse-Schulungen werden 50 Prozent der vereinbarten Veranstaltungsgebühr mit der Auftragsbestätigung
berechnet. Die Rechnungsstellung der restlichen 50 Prozent erfolgt zum Veranstaltungstermin.
Die erste Abschlagsrechnung ist zahlbar:
1. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und
2. bei Rechnungsstellung mit einer verbleibenden Frist von länger als 2 Monaten bis zum Veranstaltungstermin
innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Die zweite Abschlagsrechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
3. Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen (gilt für Unternehmer)
3.1. Bei Seminaren, die vom Veranstalter ausgeschrieben sind, müssen Rücktritte, von bereits schriftlich
angemeldeten Teilnehmern, schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren
erhoben:
1. Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 30 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
2. Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: 60% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
3. Bei Nichterscheinen zum Seminartermin: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter)
stellt.
3.2. Die Stornierung einer Inhouse-Schulung muss schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende
Bearbeitungsgebühren erhoben:
1. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos
2. 4 – 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Rechungsbetrages (zzgl. MwSt.)
3. Innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 60% der Veranstaltungsgebühr (zzgl. MwSt.)
4. Absage von Veranstaltungen und Haftung
4.1. Der Verkäufer behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen
oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige
unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei
Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von
durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
4.2. Der Verkäufer haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann
ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit
eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf
den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden
infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch
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auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das
Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der
Verzugsschäden. Für Beratungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der vom Verlag herangezogenen und
nachgewiesenen Dritten haftet der Verlag nicht.
5. Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
5.1. Die Seminare der ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens
sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten
Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen
erstellt. Der Verkäufer übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit
der Schulungsinhalte und Unterlagen.
5.2. Der Verkäufer behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder
während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich
ändern. Im Bedarfsfall ist der Verkäufer berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten
und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
6. Urheberrecht und Nutzungsrechte
6.1. Dem Verkäufer verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen.
Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die
Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde darf sich ein Vervielf.ltigungsstück
nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung
oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise
– nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
7. Zimmerreservierungen
Der Veranstalter nimmt keine Zimmerreservierungen vor. Sollte das ArbeitsrechtsForum Bodensee GmbH
Hinweise zu Zimmerkontingente etc. geben, kommt ein Vertragsverhältnis dabei ausschließlich zwischen dem
Hotel und dem Teilnehmer zustande.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
8.1. Erfüllungsort ist Sitz des Veranstalters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz
des Veranstalters. Soweit Ansprüche des Veranstalters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich
Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende
Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel)
8.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: August 2020