DER INFORMATIONS-
ANSPRUCH DES BETRIEBS- UND PERSONALRATS

Termin

06.06.2024

Von 08.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr

Preis

589,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

Im Preis enthalten ist eine umfangreiche Schulungsmappe mit

  • Skript bzw. Abhandlungen insbesondere zum Arbeitszeitrecht,
  • Power-Point-Präsentationen,
  • Checklisten,
  • Urteile und
  • Besprechungen

die an jede:n Teilnehmer:in ausgehändigt wird. Fahrtkosten und Übernachtungskosten für die Referenten werden nicht in Rechnung gestellt.

Die Tagungstechnik, Tagungsraum und Verpflegung der Teilnehmer und des Dozenten werden von der AFB-Bodensee GmbH organisiert und bereitgestellt. Die AFB-Bodensee GmbH ist für die inhaltliche Durchführung der Veranstaltung inkl. Bereitstellung des erforderlichen Schulungsmaterials zuständig.

Referent

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel)

Ort

WIRLITSCH – Kanzlei für Arbeitsrecht, Julius-Bührer-Str. 4, 78224 Singen

Schulungsthemen

Wie kommen Betriebs- und Personalräte an Informationen, die sie zur Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte benötigen? Was tun, wenn der Arbeitgeber/Dienststelle die Auskünfte nicht erteilt? Diese und viele weitere Fragen rund um das Thema »Informationsanspruch« werden in diesem Seminar beantwortet. Sie lernen die Möglichkeiten und die Grenzen der Informationsbeschaffung kennen. So erwerben Sie systematisch das zur sinnvollen Nutzung von Informationen und erfolgreichen Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte.

Wer erfolgreiche Betriebsrats- und Personalratsarbeit leisten will, braucht konkrete, aktuelle Informationen. Gem.§ 80 Abs. 2 BetrVG bzw. § 71 Abs. 1 Satz 1 LPVG Baden-Württemberg ist der Betriebsrat bzw. Personalvertretung zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, hierfür sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen sind. Sie haben darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer/Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienst-Betriebsvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden und Anforderungen an die Barrierefreiheit nachgekommen wird. Es soll ein Informationsgleichstand von Arbeitgeber/ Dienststelle und Betriebs- bzw. Personalrat gewährleistet werden, ohne den eine vertrauensvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit nicht denkbar ist. Diese Informationspflicht bezieht sich auf alle dem Betriebs-/Personalrat zugewiesenen Aufgaben

Nur so sind Sie in der Lage, auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber/Dienststelle erfolgreich zu verhandeln, ergebnisorientiert zu argumentieren und für sozialverträgliche Entscheidungen des Arbeitgebers bzw. Dienststelle Sorge zu tragen.

  1. Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats
  • Information als Voraussetzung für effektive Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit
  • Informationsanspruch nach § 80 I bzw. § 80 II BetrVG/§ 68 BPersVG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften, insbesondere § 71 Abs. 1 Satz 1 LPVG Baden-Württemberg
  1. Beispiel Personalplanung
  • Rechte des BR/PR bei der Personalplanung

– Unterrichtungspflicht

– Beratungs- und Vorschlagsrecht

– Maßnahmen zur Beschäftigungssicherheit

– Verstöße des Arbeitgebers/der Dienststelle

  • Darstellung der Grundsätze der Rechtsprechung insb. des BAG und des BVerwG und ausgewählter Instanzgerichte
  1. Informationsanspruch des BR/PR außerhalb des BetrVG/BPersVG
  • Massenentlassung nach § 17 KSchG
  • Auskunftsansprüche des Betriebsrates nach § 5 EBRG
  • Informationsanspruch des BR/PR nach TzBfG
  • Informationsanspruch des BR nach Umwandlungsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  1. Geheimhaltungspflicht für Betriebsräte/Personalräte – die andere Seite der Medallie
  1. Durchsetzung des Informationsanspruchs

Wie geht der Personalrat/Betriebsrat in der Praxis vor?

  • Beschlussverfahrens vor dem Arbeits- bzw. Verwaltungsgerichts, Falldarstellung anhand eines gerichtlichen Verfahrens in einem Einzelfall (Case-Study)
  • Unterlassungsanspruch des Betriebsrates/Personalrats
  • Grundsätze und Einzelfragen
  • Auswirkungen auf die Praxis
  • Möglichkeiten des Eilrechtsschutz
  • Verfahren vor der Einigungsstelle
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren und weiterer Sanktionsmöglichkeiten
  1. Die wichtigsten Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats von A bis Z 
  1. Grundlagen für die Erstellung einer Dienst-/Betriebsvereinbarung zum Informationsanspruch
  1. Allgemeiner Teil (Überblick – auf was ist zu achten??
  • Inhalt der Betriebs- und Dienstvereinbarung
  • Verstöße gegen Betriebs- und Dienstvereinbarung
  • Beendigung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung
  1. Besonderer Teil – Erstellung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung zum Informationsanspruch
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