DER INFORMATIONS-
ANSPRUCH

des Betriebs- oder Personalrates und Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Termin

30./31.01.2023

Preis

899,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

(Seminarpreis ohne Übernachtung)

Referent

RA Michael D. Wirlitsch

Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel)

Ort

Konstanz/Überlingen oder Meersburg

Schulungsthemen
Teil I

Informationsanspruch von Personalrat bzw. Betriebsrat

1. Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats

  • Information als Voraussetzung für effektive Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit
  • Informationsanspruch nach § 80 I bzw. § 80 II BetrVG/§ 68 BPersVG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften

2. Personalplanung

  • Rechte des BR/PR bei der Personalplanung
    •  Unterrichtungspflicht z.B. § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
    • Beratungs-und
    • Vorschlagsrecht
    • Maßnahmen zur Beschäftigungssicherheit
    • Verstöße des Arbeitgebers/der Dienststelle

3. Informationsanspruch des BR/PR außerhalb des BetrVG/BPersVG

  • Massenentlassung nach § 17 KSchG
  • Auskunftsansprüche des Betriebsrates nach § 5 EBRG
  • Informationsanspruch des BR/PR nach TzBfG
  • Informationsanspruch des BR nach Umwandlungsgesetz, Verhältnis zu § 80 II BetrVG

4. Geheimhaltungspflicht für Betriebsräte/Personalräte

5. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates/Personalrats

  • Grundsätze und Einzelfragen
  • Auswirkungen auf die Praxis

6. Die wichtigsten Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats von A bis K

Teil II

Betriebs- und Dienstvereinbarung

7. Grundlagen für die Erstellung einer Dienst/ Betriebsvereinbarung

8. Allgemeiner Teil

  • Inhalt der Betriebs-und Dienstvereinbarung
  • Verstöße gegen Betriebs-und Dienstvereinbarung

9. Beendigung einer Betriebs-und Dienstvereinbarung

Besonderer Teil – Erstellung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung

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