DER INFORMATIONS-
ANSPRUCH
des Betriebs- oder Personalrates und Dienst- und Betriebsvereinbarungen
30./31.01.2023
Preis
899,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer
(Seminarpreis ohne Übernachtung)
Referent
RA Michael D. Wirlitsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht, M.A.E.S. (Universität Basel)
Ort
Konstanz/Überlingen oder Meersburg
Schulungsthemen
Teil I
Informationsanspruch von Personalrat bzw. Betriebsrat
1. Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats
- Information als Voraussetzung für effektive Betriebsrats- bzw. Personalratsarbeit
- Informationsanspruch nach § 80 I bzw. § 80 II BetrVG/§ 68 BPersVG und entsprechende landesrechtliche Vorschriften
2. Personalplanung
- Rechte des BR/PR bei der Personalplanung
- Unterrichtungspflicht z.B. § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
- Beratungs-und
- Vorschlagsrecht
- Maßnahmen zur Beschäftigungssicherheit
- Verstöße des Arbeitgebers/der Dienststelle
3. Informationsanspruch des BR/PR außerhalb des BetrVG/BPersVG
- Massenentlassung nach § 17 KSchG
- Auskunftsansprüche des Betriebsrates nach § 5 EBRG
- Informationsanspruch des BR/PR nach TzBfG
- Informationsanspruch des BR nach Umwandlungsgesetz, Verhältnis zu § 80 II BetrVG
4. Geheimhaltungspflicht für Betriebsräte/Personalräte
5. Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates/Personalrats
- Grundsätze und Einzelfragen
- Auswirkungen auf die Praxis
6. Die wichtigsten Informationsansprüche des Betriebsrates/Personalrats von A bis K
Teil II
Betriebs- und Dienstvereinbarung
7. Grundlagen für die Erstellung einer Dienst/ Betriebsvereinbarung
8. Allgemeiner Teil
- Inhalt der Betriebs-und Dienstvereinbarung
- Verstöße gegen Betriebs-und Dienstvereinbarung
9. Beendigung einer Betriebs-und Dienstvereinbarung
Besonderer Teil – Erstellung einer Betriebs- und Dienstvereinbarung