RECHTE UND PFLICHTEN DER PERSONALVERTRETUNG

Einführung in das LPVG Baden-Württemberg

Teil II
Termin

18./19.12.2024

Preis

899,00 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer

(Seminarpreis ohne Übernachtung)

Referent

RAin Anja Reinke

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ort

Konstanz/Überlingen oder Meersburg

Schulungsthemen

A. Rechtsstellung des Personalrats

1. Allgemeine Rechte und Pflichten

  • Verschwiegenheitspflicht
  • Benachteiligungs-, Behinderungs-, Begünstigungsverbot
  • Ehrenamt, Verbot der Beitragserhebung
  • Keine Minderung von Besoldung und Entgelt
  • Dienstbefreiung

2. Schulung und Berufsbildung

  • Allgemeine Schulungen
  • Spezialschulungen
  • Gewerkschaftskonferenzen
  • Berufsbildung freigestellter PR-Mitglieder

3. Schutz des Arbeitsplatzes

  • Versetzung
  • Abordnung, Zuweisung, Gestellung, Umsetzung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Übernahme Auszubildender

4. Freistellung

5. Ausstattung, Kosten der Personalratsarbeit

6. Ausschluss, Erlöschen/Ruhen der Mitgliedschaft

7. Stellung von Ersatzmitgliedern

 

B. Gesch.ftsführung des Personalrats

1. Verhältnis: Vorsitzender – Vorstand – Gremium

  • Befugnisse des Vorsitzenden und des Vorstands
  • Ausschüsse
  • Übertragung von Befugnissen auf den Vorstand

2. Personalratssitzungen

  • Anberaumung; Tagesordnung
  • Durchführung der Sitzungen
  • Teilnahmeberechtigung
  • Niederschrift

3. Beratung und Beschlussfassung

4. Geschäftsordnung

5. Kontakt mit Beschäftigten

  • Sprechstunde
  • Dienststellenbegehung

6. Kontakt mit der Dienststelle

7. Zusammenarbeit mit der JAV, Schwerbehindertenvertretung

8. Kontakt mit Dritten

ANMELDUNG
RECHTE UND PFLICHTEN DER PERSONALVERTRETUNG TEIL II - ANMELDUNG
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